Wichtig: Vorgeschlagen werden können Menschen oder Projekte,
1. die sich in besonderer Weise für Frieden, Gerechtigkeit, Zivilcourage und Solidarität eingesetzt haben und nicht mit Projekten der AnStifter zusammenhängen
2. und die den Stuttgarter FriedensPreis bisher weder persönlich noch als wichtiger Teil einer Gruppe oder Person bekommen haben.
Vorschlagsberechtigt sind alle, ob AnStifter*innen oder nicht. Die Vorschlagsfrist läuft bis zum 31.3.2023
Um Preisträger*innen vorzuschlagen, füllen Sie bitte das untenstehende Online-Formular aus oder senden Sie uns dieses Formular per Post oder E-Mail vollständig ausgefüllt zu.